Beschluss
1. Zur Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Ich beantrage die Neubewertung des Gehwegparkens in allen Straßen, in denen aktuell das Gehwegparken durch Schilder erlaubt ist. Dabei soll die Mindestrestgehwegbreite von 2 m beachtet werden. Die mind. 2 m sollen anschließen markiert werden, um die Freihaltung des Gehwegs sicherzustellen.“ wird der in der Begründung genannte Sachverhalt zur Kenntnis gegeben.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.