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Beschluss
1. Zur Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Ich beantrage eine Solarpflicht auf öffentlichen Gebäuden sowie Wohngebäuden im Eigentum von öffentlichen Trägern und Immobilienkonzernen.“ wird der in der Begründung erläuterte Sachstand zur Kenntnis gegeben.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art 18 Gemeindeordnung i.V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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