Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Zur Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Ich beantrage, die Bismarckstraße als Fahrradstraße zu kennzeichnen.“ ist eine entsprechende Prüfung als Ausweisung zur Fahrradstraße von der Bauverwaltung durchzuführen.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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