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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Ich beantrage eine autofreie Innenstadt, ausgenommen notwendigen Verkehrs (Feuerwehr/Handwerker)“ wird abgelehnt.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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