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Beschluss
1. Der Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Ich beantrage, dass die Stadt Augsburg bestehende Radwege auf ihre Breiten hin prüft und besondere Gefahrenstellen erfasst.“ wird grundsätzlich zugestimmt und der in der Begründung dargestellte Sachverhalt zur Kenntnis gegeben.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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