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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Ich beantrage, dass öffentliche Gebäude Dach und/oder Fassadenbegrünung bekommen.“ wird als Grundsatz abgelehnt. Der in der Begründung erläuterte Sachverhalt wird zur Kenntnis gegeben.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art 18 Gemeindeordnung i.V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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