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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Wir beantragen aufgrund der Straßenenge und der unübersichtlichen Parkverhältnisse eine Spielstraße im Kastanienweg.“ wird abgelehnt.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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