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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Ich beantrage eine Fußgängertreppe an der Gögginger Brücke zur Ladehofstraße.“ soll mit den in der Begründung angesprochenen Belangen geprüft werden.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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