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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Ich beantrage einen verkehrsberuhigten Bereich in der Mundingstraße auf Höhe der Wittelsbacher Grundschule.“ wird grundsätzlich befürwortet. Der in der Begründung dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis gegeben.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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