Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Ich beantrage die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende.“ wird abgelehnt.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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