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Beschluss
1. Zur Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Ich beantrage eine Verlängerung der Ampelschaltung für Fußgänger in der Innenstadt, insbesondere an der Karlstraße, der Ludwigstraße und am Kennedyplatz.“ wird der in der Begründung genannte Sachverhalt zur Kenntnis gegeben.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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