Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Es wird beantragt, Anwohnerparken im Antonsviertel einzuführen“ soll im Anschluss an das Parkraumanagement im Rosenau- und Thelottviertel geprüft werden, wenn die personellen und planerischen Voraussetzungen gegeben sind.
Im Rahmen der Prüfung wird untersucht, ob Bewohnerparken im Antonsviertel möglich ist.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.