Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Ich beantrage, dass die Stadt Augsburg alles Erdenkliche unternimmt, um auf der B 17 in beiden Richtungen auf der äußeren Spur eine Bedarfs-Busspur (Bussonderfahrstreifen) zu erwirken, damit Busse und Rettungskräfte im Staufall nicht im Stau stecken.“ wird abgelehnt.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.