Beschluss
Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 362.000 € bei HSt. 2.36510.9401.00 VHK 801, Neugestaltung / Neukonzeption Mozarthaus, Hochbauherstellung, bewilligt.
Zur Finanzierung der Mehrausgaben können Mittel in gleicher Höhe von HSt. 1.34050.6351.00 - „300 Jahre Leopold Mozart - 2019“, Sonstige Betriebsausgaben, umgeschichtet werden.
Die Besondere Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.