Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Anfrage
Stadtrat Grab stellt fest, dass ihm in der Berichterstattung in der AZ in diesem Monat zum Thema „Friedhofsgebühren" zwei Punkte aufgefallen seien. Zum einen sei von einem Beschluss die Rede gewesen, dass die Friedhöfe mit einem Betrag in Höhe von 500.000 Euro bezuschusst würden. Er fragt, ob er davon ausgehen könne, dass hinsichtlich diesen Betrages VHK 710 „Tilgung für innere Darlehen im Friedhofswesen" gemeint sei, oder ob es um eine andere Haushaltsstelle bei dieser öffentlichen Aussage gehe. In dem Zusammenhang sei auch gefallen, dass die Friedhöfe sich eigenfinanzieren müssten. Das sei jetzt kein neuer Aspekt für ihn, aber er bittet um Erläuterung, ob dies nicht zur Konsequenz haben müsste, dass die im Voraus bezahlten Friedhofsgebühren in eine Art Rücklage fließen müssten.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||