Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Zugunsten von HSt. 2.21110.9401.00 VHK 801 (Gesamtsanierung der (Werner-Egk-Grundschule, Hochbauherstellung) werden gemäß Art. 66 GO überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 1.300.000 Euro für Mehrkosten bewilligt. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Mehreinnahmen bei HSt. 1.90020.0411.01 (Allgemeine Zuweisungen, Land-Schlüsselzuweisungen). Diese Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden. Mit dieser Bewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro stehen für die Maßnahme in den Haushalts- und Investitionsprogrammjahren 2019 mit 2021 nun zusammen 7,3 Mio. Euro Ausgabemittel zur Verfügung. Die förderrechtlichen Voraussetzungen müssen bei der Bewirtschaftung beachtet werden. 2. Bei der Sanierung der Werner-Egk-Grundschule soll aufgrund des oben genannten Finanzierungsrahmens der Schwerpunkt auf die Brandschutzsanierung und die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel gelegt werden; d h. die baulichen Teilprojekte „Anbau“, „Verlegung Verwaltung“ und „Verlegung Laufbahn“ werden zurzeit nicht weiterverfolgt. Bei der Sanierung des Altbaus und der Fingerbauten müssen ggf. Reduzierungen vorgenommen werden. Die Maßnahme „Gesamtsanierung der Werner-Egk-Grundschule“ soll als Maßnahme „Ertüchtigung der Werner-Egk-Grundschule“ weiterverfolgt werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Planungen voranzutreiben und den Gremien vorzulegen. 4. Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Termin für die FAG-Förderantragstellung zum Stichtag 30.09.2019 derzeit als kritisch angesehen wird.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||