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Auszug - Bildungsförderprogramm Augsburg: Gesamtsanierung der Werner-Egk-Grundschule - modifizierte Konzeptgenehmigung  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 22.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03142 Bildungsförderprogramm Augsburg:
Gesamtsanierung der Werner-Egk-Grundschule
- modifizierte Konzeptgenehmigung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Hermann Köhler, berufsm. Stadtrat
Federführend:Schulverwaltungsamt mit Ausbildungsförderung Beteiligt:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Zugunsten von HSt. 2.21110.9401.00 VHK 801 (Gesamtsanierung der (Werner-Egk-Grundschule, Hochbauherstellung) werden gemäß Art. 66 GO überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 1.300.000 Euro für Mehrkosten bewilligt. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Mehreinnahmen bei HSt. 1.90020.0411.01 (Allgemeine Zuweisungen, Land-Schlüsselzuweisungen).

Diese Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.

Mit dieser Bewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro stehen für die Maßnahme in den Haushalts- und Investitionsprogrammjahren 2019 mit 2021 nun zusammen 7,3 Mio. Euro Ausgabemittel zur Verfügung.

Die förderrechtlichen Voraussetzungen müssen bei der Bewirtschaftung beachtet werden.

2. Bei der Sanierung der Werner-Egk-Grundschule soll aufgrund des oben genannten Finanzierungsrahmens der Schwerpunkt auf die Brandschutzsanierung und die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mängel gelegt werden; d h. die baulichen Teilprojekte „Anbau“, „Verlegung Verwaltung und „Verlegung Laufbahn“ werden zurzeit nicht weiterverfolgt. Bei der Sanierung des Altbaus und der Fingerbauten müssen ggf. Reduzierungen vorgenommen werden. Die Maßnahme „Gesamtsanierung der Werner-Egk-Grundschule“ soll als Maßnahme „Ertüchtigung der Werner-Egk-Grundschule“ weiterverfolgt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Planungen voranzutreiben und den Gremien vorzulegen.

4. Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Termin für die FAG-Förderantragstellung zum Stichtag 30.09.2019 derzeit als kritisch angesehen wird.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig