Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Zur Deckung werden Mehreinnahmen bzw. Wenigerausgaben bei HSt. 1.32174.1713.00 - Sonderausstellung „Peterhof“, Sonstige Zuweisungen vom Land in Höhe von 68.000 EUR, HSt. 1.32174.1783.00 - Sonderausstellung „Peterhof“, Zuschüsse von übrigen Bereichen in Höhe von 30.000 EUR, HSt. 1.90020.0411.01 - Allgemeine Zuweisungen, Land-Schlüsselzuweisungen in Höhe von 147.000 EUR und HSt. 2.30010.9351.02 VHK 002 - Allgemeine Ausstattung (Referat 5), Beschaffung von Büro- und Betriebsausstattung in Höhe von 25.000 EUR herangezogen.
Diese Mittel können sofort bewirtschaftet werden. Nicht verbrauchte Ausgabemittel sollen auf das Folgejahr übertragen werden. Auf dieser Basis wird die Verwaltung ermächtigt entsprechende Vereinbarungen zur Realisierung der Ausstellung abzuschließen.
Die Besondere Bewilligung soll zum 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt und die Haushaltsstelle 1.32174.6351.00 mit einem Übertragbarkeitsvermerk versehen werden. Ggf. erforderliche Anpassungen bei der Gruppierungszuordnung oder der Kassenwirksamkeit können im 1. Nachtragshaushalt 2019 vorgenommen werden.
Dabei soll die Vermittlung der Kunstobjekte aus der höfischen Zeit, wie auch die Geschichte der Zerstörung und des Wiederaufbaus thematisiert werden.
Begründung: Die Geschichte von Peterhof, dessen Anlage von der dt. Wehrmacht zerstört wurde, erzählt auch vom Verlust eines national bedeutenden Kunstwerks des russischen Volkes. Angesichts des Kriegsendes vor 75 Jahren macht die heute wieder auferstandene Anlage deutlich, zu welcher Aufbauleistung eine Gesellschaft für ihr geistiges und kulturelles Erbe fähig ist, wenn von diesem eine besondere Identifikationskraft ausgeht. Auch heute ist in vielen Krisengebieten die Zerstörung von Kulturgütern ersten Ranges zu beklagen. Der Beschäftigung mit der Geschichte des Peterhofes kommt vor diesem Hintergrund eine besondere Symbolkraft zu.
Abstimmungsergebnis
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