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Auszug - Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen; Neubau einer Kindertagesstätte durch die Stiftung Evang. Waisenhaus und Klauckehaus Augsburg mit zwei Kindergarten- und 2 Hortgruppen  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03060 Kita-Ausbauplanung inkl. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen;
Neubau einer Kindertagesstätte durch die Stiftung Evang. Waisenhaus und Klauckehaus Augsburg mit zwei Kindergarten- und 2 Hortgruppen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

  1. Auf Basis der aktuellen Bedarfsplanung wird die Realisierung der o. g. Maßnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich befürwortet. Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten, insbesondere die baufachliche Prüfung und die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung von Schwaben. Erfolgt innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Stadtrat kein Antrag auf Förderung durch den Maßnahmeträger, wird eine erneute Überprüfung der Bedarfssituation erforderlich.

 

  1. Im Rahmen der beim UA 47990 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Haushaltsmittel werden die notwendigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an den freien Träger im durch Gesetz und Richtlinie vorgegebenen Umfang geleistet. Der Träger hat ggf. eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen.

 

  1. r die benannte Maßnahme wird - vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Schwaben - das Einvernehmen zum vorzeitigen (förderunschädlichen) Maßnahmenbeginn erteilt.

 

  1. Nicht mehr zur Anwendung kommt bis auf weiteres die mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2011, Drucksache 11/00063, unter Nr. 1 c) festgelegte Verfahrensweise, wonach bei Investitionsmaßnahmen Dritter (freier Träger) im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eine Einzelentscheidung des Stadtrats über eine städtische Vorfinanzierung in den Fällen herbeizuführen ist, in denen der Träger nicht in der Lage ist, den staatlichen Anteil an den zu erwartenden Förderungen vorzufinanzieren. In diesen Fällen ist nun grundsätzlich eine städtische Vorfinanzierung, d.h. Auszahlung nach Baufortschritt, zu gewähren, solange die haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung eingehalten oder durch Umschichtungen sichergestellt werden kann.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig