Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 532.600 € bei HSt. 2.63110.9501.00 VHK 610, Sanierung und barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen, Tiefbauherstellung / Straßenbau, bewilligt.
Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben in Höhe von 282.600 € bei HSt. 2.63110.9501.00 VHK 992 (Erschließung des Innovationsparks, Tiefbauherstellung / Straßenbau) und durch Wenigerausgaben in Höhe von 250.000 € bei HSt. 2.63110.9501.00 VHK 529 (Bau von Haltestellen des AVV und der AVG, Tiefbauherstellung / Straßenbau).
Die Besondere Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis
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