Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 532.600 ? für die Sanierung und den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03144 Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 532.600 ? für die Sanierung und den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 532.600 € bei HSt. 2.63110.9501.00 VHK 610, Sanierung und barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen, Tiefbauherstellung / Straßenbau, bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben in Höhe von 282.600 € bei HSt. 2.63110.9501.00 VHK 992 (Erschließung des Innovationsparks, Tiefbauherstellung / Straßenbau) und durch Wenigerausgaben in Höhe von 250.000 € bei HSt. 2.63110.9501.00 VHK 529 (Bau von Haltestellen des AVV und der AVG, Tiefbauherstellung / Straßenbau).

 

Die Besondere Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig