Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadt erwirbt beim Staatstheater Augsburg für die ordentlichen Mitglieder des Kulturausschusses und die Bürgermeister (soweit diese nicht bereits Mitglieder im Stiftungsrates des Staatstheaters sind) Premierenkarten für alle Produktionen, Konzerte und die Freilichtbühne.
2. Die Stadt Augsburg versteuert die Karten im Wege der Pauschalversteuerung, nach § 37b EStG.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Regelung mit dem Staatstheater zu treffen und die erforderlichen Mittel in den Haushalt einzustellen.
4. Die Regelung gilt bis zum Ende der Wahlperiode 30.04.2020.
Abstimmungsergebnis
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