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Beschluss
Der Stadtrat nimmt die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters vom 16.05.2019 zur Kenntnis.
1. Der Stadtrat der Stadt Augsburg stimmt der Antragstellung beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) für das Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities“ zu. 2. Die Smart-City-Charta wird als Leitbild zustimmend zur Kenntnis genommen (Smart City Charta Kurzform siehe Anlage 2). Der Strategieansatz folgt dem Rahmen der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities, an deren Erarbeitung über die Smart City Plattform sich die Stadt Augsburg bereits beteiligt hat. 3. Im Rahmen des zur Förderung vorgesehenen Modellprojektes werden Fragen der Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Augsburg in einem partizipativen Verfahren diskutiert und gestaltet. Ein entsprechender Strategieprozess ist partizipativ auszugestalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Partizipationsschritte zu planen und in die Strategieentwicklung einzubeziehen. 4. Der Begriff „Smart City“ und das damit einhergehende Projekt der Digitalisierung ist kein sektorales Themenfeld z.B. der Wirtschaftsförderung, des Bildungssektors, der Stadtplanung o.ä., sondern wird in der Stadt Augsburg als kohärentes, gesellschafts- und verwaltungsübergreifendes Thema verstanden und betrieben. Hierzu wird die für den Prozess zuständige Fachdienststelle mit allen betroffenen Verwaltungseinheiten und Beteiligungen der Stadt Augsburg Sektoren übergreifend zusammenarbeiten und innovative Formate entwickeln. 5. Der räumliche Fokus wird in der Strategieentwicklung auf die Gesamtstadt gelegt. Bezüge zu Umlandkommunen werden hierbei integral berücksichtigt. Für Pilotprojekte wie auch einzelne Entwicklungsschritte sind kleinere Einheiten bis auf Quartiersebene der notwendige Orientierungs- und Handlungsrahmen. Dies wird in Abstimmung mit den Beteiligten festgelegt. Die prozessual gewonnenen Erkenntnisse werden in den ISEK-Prozess für Haunstetten Südwest eingebracht. 6. Die Stadt Augsburg bewirbt sich - in Weiterführung der bisherigen Kooperationen - in Abstimmung mit umliegenden Städten zur Stärkung und Weiterentwicklung der Metropolregion Augsburg. 7. Die im Rahmen dieses Förderprojektes erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen werden nicht nur mit den Kooperationspartnern, sondern auch aktiv national in einem bundesweiten Erfahrungsaustausch geteilt, um dem Modellcharakter des Förderprogramms zu entsprechen. 8. Einem Gesamtvolumen für das Förderprogramm in Höhe von insgesamt 18.140.882,50 € (für Phase A der Jahre 2019-2021 3.187.382,50 € und 14.953.500,00 € für Phase B der Jahre 2021-2026) wird zugestimmt. Der für das Förderprogramm notwendige Eigenanteil in Höhe von 1.562.382,50 € (Phase A) und 5.233.725,00 € (Phase B) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Mittel zu den jeweiligen Haushalten anzumelden und auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Vorschriften zu bewirtschaften. 9. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids, die notwendigen organisatorischen, personalwirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen.
Abstimmungsergebnis
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