Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 15 "Jakobervorstadt Nord" gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) (Satzungsbeschluss)   

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 31
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/02978 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 15 "Jakobervorstadt Nord" gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB)
(Satzungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Im Vollzug des § 142 BauGB wird die als Anlage beiliegende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 15, „Jakobervorstadt Nord“, beschlos-sen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 02.04.2019, der Bestandteil der Sanierungssatzung ist.

 

2. Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB und unter Ausschluss der Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

3. Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von längs-tens 15 Jahren durchgeführt werden.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig