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Auszug - Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 362.000 ? für die Neugestaltung / Neukonzeption des Mozarthauses  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03114 Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 362.000 ? für die Neugestaltung / Neukonzeption des Mozarthauses
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 362.000 € bei HSt. 2.36510.9401.00 VHK 801, Neugestaltung / Neukonzeption Mozarthaus, Hochbauherstellung, bewilligt.

 

Zur Finanzierung der Mehrausgaben können Mittel in gleicher Höhe von HSt. 1.34050.6351.00 - „300 Jahre Leopold Mozart - 2019“, Sonstige Betriebsausgaben, umgeschichtet werden.

 

Die Besondere Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig