Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 „Ich beantrage den gesamten Spickel in eine Tempo 30-Zone umzuwandeln“ wird abgelehnt.
2. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 16.11.2022 ist damit gemäß Art. 18 Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.