Beschluss
1. Der abschließenden Empfehlung zur weiteren Umsetzung des VBP Nr. 268 A im beiliegenden Bericht des Stadtplanungsamtes vom 05.11.2021 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, als nächsten Schritt die notwendigen Voraus-setzungen und Vorarbeiten für eine Teil-Aufhebung des VBP Nr. 268 A mit Änderung des Durchführungsvertrages im Umgriff der Änderungsanfrage mit der Vorhaben-trägerin zu klären.
3. Sollte nach der Teil-Aufhebung und Vertragsanpassung von der Vorhabenträgerin eine veränderte Planung vorgelegt werden, die den Qualitätsansprüchen in Bezug zur Art der Nutzung oder Stadtgestaltung nicht gerecht würde, wird die Verwaltung beauftragt, bei Bedarf entsprechende städtebauliche Instrumente, insbesondere Bebauungsplan mit Veränderungssperre, zu nutzen, um die städtebauliche Qualität an diesem Standort zu sichern.