Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 12.10.2021 „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten und dazu alle Bürgerinnen und Bürger in einem bestimmten abgegrenzten Wohngebiet, das von der Stadtverwaltung definiert werden soll, zu befragen, ob die Straßen in ihrem Wohngebiet durchgehend als Spielstraße gewidmet werden sollen.“, wird abgelehnt.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 12.10.2021 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien abschließend behandelt.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||