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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 12.10.2021 „Die Verwaltung wird beauftragt, die Umwandlung von 30% aller Straßen im Stadtgebiet in Fahrradvorfahrtsstraßen bis 2023 zu prüfen.“, wird abgelehnt.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 12.10.2021 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien abschließend behandelt.
Abstimmungsergebnis
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