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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 12.10.2021, „die Verwaltung wird beauftragt, das Domviertel zur Fußgängerzone zu erklären, mit Ausnahme der umliegenden Hauptverkehrsachsen“ wird abgelehnt.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 12.10.2021 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien abschließend behandelt.
Abstimmungsergebnis
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