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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 12.10.2021 „die Verwaltung wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass künftig Abbrüche von Bestandsgebäuden vermieden werden. Stattdessen soll versucht werden, Abbrüche bei eigenen Gebäuden zu vermeiden, sowie steuernd einzugreifen, wenn es sich um Gebäude im Privateigentum handelt“ wird abgelehnt.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 12.10.2021 ist damit gem. Art 18 Gemeindeordnung i.V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien abschließend behandelt.
Abstimmungsergebnis
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