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Beschluss
1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung „Beim Vorliegen von Gefahrenstellen im Straßenverkehr soll künftig vorrangig der motorisierte Individualverkehr eingeschränkt werden, um die Gefahrenstellen zu beseitigen“ wird abgelehnt.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 10.12.2021 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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