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Beschluss
1. Bezüglich der Empfehlung der Bürgerversammlung „Der Stadtrat wird beauftragt, sobald es die rechtlichen Möglichkeiten gibt, darauf hinzuwirken, dass Tempo 30 als generelle Regelung im Stadtgebiet eingeführt wird und Tempo 50 die Ausnahmeregelung wird“ wird die Verwaltung ohnehin, sobald es eine diesbezügliche gesetzliche Änderung gibt, diese entsprechend den Vorgaben umsetzen und den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.
2. Der Antrag der Bürgerversammlung vom 10.12.2021 ist damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i. V. m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis
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