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Beschluss 1. Die Empfehlung der Bürgerversammlung „Die Verwaltung wird beauftragt, im gesamten Stadtgebiet Zebrastreifen sowie jeweils „Speed Bumps“ einzurichten“ und die weitere Empfehlung der Bürgerversammlung „Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens 50 neue Zebrastreifen im Stadtgebiet bis 2023 zu schaffen“ wird jeweils abgelehnt. 2. Die beiden Anträge der Bürgerversammlung vom 10.12.2021 sind damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 14 | Abstimmung: | 12:2 |
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Beschlussvorlage wie folgt zu ändern: - Die Empfehlung der Bürgerversammlung „Die Verwaltung wird beauftragt, im gesamten Stadtgebiet Zebrastreifen sowie jeweils „Speed Bumps“ einzurichten“ und die weitere Empfehlung der Bürgerversammlung „Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens 50 neue Zebrastreifen im Stadtgebiet bis 2023 zu schaffen“ wird jeweils abgelehnt.
- In Ergänzung zur Empfehlung der Bürgerversammlung wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, an welchen Stellen des Stadtgebiets im Rahmen der rechtlichen Anforderungen und nach Abwägung der Vor- und Nachteile die Neuanlage von Zebrastreifen sinnvoll ist, beispielsweise an Stellen, an denen nicht von überhöhten Geschwindigkeiten und der damit verbundenen Gefahr der Scheinsicherheit auszugehen ist.
- Die Empfehlung der Bürgerversammlung „Speed Bumps“ einzurichten wird mit Blick auf die haftungsrechtlichen Folgen abgelehnt, obwohl die Anlage von Bodenschwellen in Einzelfällen grundsätzlich weiterhin wünschenswert erscheint.
- Die beiden Anträge der Bürgerversammlung vom 10.12.2021 sind damit gem. Art. 18 Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Nr. 19 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien geschäftsordnungsmäßig behandelt.
wird mit 5:9 Stimmen abgelehnt.
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