Beschluss
1. Der Genehmigungsplanung bzw. den überarbeiteten Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren nach § 28 PBefG in Verbindung mit § 73 VwVfG für das Vorhaben MDA - Linie 5, Planfeststellungsabschnitt 1 (Stand 03.07.2020) wird grundsätzlich unter Berücksichtigung der Rückläufe der städtischen Dienststellen aus der im Juli 2019 durchgeführten Entwurfsprüfung zugestimmt.
2. Die Stadtwerke Augsburg Projektgesellschaft GmbH als Bevollmächtigte der Vorhabenträgerin Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH wird beauftragt, den Planfeststellungsantrag für das Vorhaben MDA Linie 5, Planfeststellungsabschnitt 1 mit Genehmigungsplanung (inkl. aller zugehörigen Gutachten) für die Vorzugsvariante 4C bei der Regierung von Schwaben mit folgender Auflage zur Genehmigung einzureichen:
Berücksichtigung der Rückläufe aus der im Juli 2019 durchgeführten Entwurfsprüfung der Planfeststellungsunterlagen durch die von der Regierung von Schwaben vorab beteiligten Institutionen und Dienststellen.