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Beschluss
Die Satzung des Beirats für Integration, Migration, Flucht- und Aussiedlerfragen wird in § 3 Nr. 2 wie folgt geändert:
Die Amtszeit endet mit der Konstituierung eines neuen Beirats, spätestens mit Ablauf des Monates Dezember 2021.
Abstimmungsergebnis
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