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Auszug - Festlegung des Stadtumbaugebietes Haunstetten Nr. 1 "Haunstetten" gemäß § 171b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 21:26 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/04873 Festlegung des Stadtumbaugebietes Haunstetten Nr. 1 "Haunstetten"
gemäß § 171b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Im Vollzug des § 171b Abs. 1 BauGB wird die Festlegung des Stadtumbaugebietes Haunstetten Nr. 1 „Haunstetten“, beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 30.09.2020 (siehe Anlage).

 

2. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für den Stadtteil Haunstetten mit den darin dargestellten Zielen und Maßnahmen bildet gemäß § 171b Abs. 2 BauGB die Grundlage für das Stadtumbaugebiet Haunstetten Nr. 1 „Haunstetten“.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) vorzubereiten und durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

57

Abstimmung:

einstimmig