Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Satzung über die öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise im Bereich der Stadt Augsburg (Bekanntmachungssatzung) wird in der in der Anlage enthaltenen Fassung erlassen, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese auszufertigen und bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis
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