Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Bei der Stadt Augsburg werden entsprechend Art. 6 BayPVG Personalratsdienststellen gebildet. Die Dienststelleneinteilung ergibt sich aus der beiliegenden Anlage.
2. Bei den Personalratsdienststellen 3a, 4a, 4b, 4c, 4d und 7a wird den bestehenden Verselbstständigungsbeschlüssen Rechnung getragen.
Abstimmungsergebnis
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