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Auszug - Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Haunstetten Nr. 1 "Haunstetten-Mitte" gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) (Satzungsbeschluss)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 21:26 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/04874 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Haunstetten Nr. 1 "Haunstetten-Mitte" gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB)
(Satzungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Im Vollzug des § 142 BauGB wird die als Anlage beiliegende Satzung über die förm-liche Festlegung des Sanierungsgebietes Haunstetten Nr. 1, „Haunstetten-Mitte“, beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 30.09.2020, der Bestandteil der Sanierungssatzung ist.

 

2. Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB und unter Ausschluss der Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

3. Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von längstens 15 Jahren durchgeführt werden.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig