Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Im Vollzug des § 142 BauGB wird die als Anlage beiliegende Satzung über die förm-liche Festlegung des Sanierungsgebietes Haunstetten Nr. 1, „Haunstetten-Mitte“, beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 30.09.2020, der Bestandteil der Sanierungssatzung ist.
2. Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB und unter Ausschluss der Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
3. Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von längstens 15 Jahren durchgeführt werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||