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Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Ausführungen auf Antrag Abweichungen von der Stellplatzsatzung im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren zu gewähren und die notwendigen Grundlagen hierfür in den betroffenen Ämtern zu schaffen.
2. Die Verwaltung und der Treuhänder AGS werden beauftragt, diese Möglichkeit in geeigneter Weise in das Konzeptvergabeverfahren zur Ausschreibung der Grundstücke aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
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