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Beschluss
Der Wirtschaftsplan für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg wird gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 4 und 5 der Betriebssatzung vom 28.03.2003 für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
in den Erträgen auf 47.337.398,-- Euro
in den Aufwendungen auf 49.787.446,-- Euro
in den Einnahmen auf 18.054.832,-- Euro
in den Ausgaben auf 18.054.832,-- Euro
a) der Gesamtbetrag der Kredite auf 6.427.284,-- Euro
b) der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf 3.050.000,-- Euro
c) der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5.000.000,-- Euro
Abstimmungsergebnis
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