Beschlussempfehlung
1.Der räumliche Geltungsbereich des BP Nr. 654 „Beidseits der Zusamstraße“ wird um die Grundstücke Fl.Nrn. 1247/4,1316 und 1315/1, jeweils Gemarkung Lechhausen, die Straßenflächen der Blücherstraße, ein südliches Teilstück der Zusamstraße und das Grundstück Fl.Nr. 1293/3, Gemarkung Lechhausen, sowie um die Flächen östlich des Neufnachweges einschließlich des Neufnachweges reduziert (siehe Plan-zeichnung Anlage 1a.).
2.Der Entwurf des BP Nr. 654 für den reduzierten Bereich zwischen der Stätzlinger Straße im Norden, der Trasse der Augsburger Localbahn sowie den Grundstücken Fl.Nrn.1315/1, 1316 und 1247/4, jeweils Gemarkung Lechhausen im Westen, der Blücherstraße im Südwesten, den Grundstücken Fl.Nrn. 1293/3 und 1293/2, jeweils Gemarkung Lechhausen im Südosten sowie den Grundstücken Fl.Nrn. 1294, 1295, 1296, 1297, 1343, 1343/1, jeweils Gemarkung Lechhausen und dem Neufnachweg im Osten, in der Fassung vom 22.02.2018 wird gebilligt (siehe Anlagen).
3.Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren weiterhin nach den Bestimmungen des § 13 BauGB durchzuführen.