Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Untersuchungsgebiet „Haunstetten“ (siehe Anlage 1) zwischen der Bgm.-Ulrich-Straße im Norden, dem Siedlungsrand des Stadtteils Haunstetten im Osten, der Stadtgrenze zur Stadt Königsbrunn im Süden und der Bundesstraße 17 im Westen gem. § 141 ff. Baugesetzbuch (BauGB) vorbe- reitende Untersuchungen (VU) durchzuführen und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufzustellen.
2.Die bewährte Projektstruktur der Stadtsanierung in anderen Stadtteilen wird auch auf das Untersuchungsgebiet „Haunstetten“ übertragen.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||