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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 654 "Beidseits der Zusamstraße" (Billigungs- und Auslegungsbeschluss, vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch - BauGB)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:39 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01355 Bebauungsplan (BP) Nr. 654
"Beidseits der Zusamstraße"
(Billigungs- und Auslegungsbeschluss, vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch - BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Der räumliche Geltungsbereich des BP Nr. 654 „Beidseits der Zusamstraße“ wird um die Grundstücke Fl.Nrn. 1247/4,1316 und 1315/1, jeweils Gemarkung Lechhausen, die Straßenflächen der Blücherstraße, ein südliches Teilstück der Zusamstraße und das Grundstück Fl.Nr. 1293/3, Gemarkung Lechhausen, sowie um die Flächen östlich des Neufnachweges einschließlich des Neufnachweges reduziert (siehe Plan-zeichnung Anlage 1a.).

 

2.Der Entwurf des BP Nr. 654 für den reduzierten Bereich zwischen der Stzlinger Straße im Norden, der Trasse der Augsburger Localbahn sowie den Grundstücken Fl.Nrn.1315/1, 1316 und 1247/4, jeweils Gemarkung Lechhausen im Westen, der Blücherstraße im Südwesten, den Grundstücken Fl.Nrn. 1293/3 und 1293/2, jeweils Gemarkung Lechhausen im Südosten sowie den Grundstücken Fl.Nrn. 1294, 1295, 1296, 1297, 1343, 1343/1, jeweils Gemarkung Lechhausen und dem Neufnachweg im Osten, in der Fassung vom 22.02.2018 wird gebilligt (siehe Anlagen).

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren weiterhin nach den Bestimmungen des § 13 BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

47

Abstimmung:

46:1