Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Im Rahmen des Grundhaushaltes 2018 und vorbehaltlich der Rechtskraft des 1. Nachtragshaushalts 2018 besteht damit Einverständnis, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Zuschüsse entsprechend der Anlage zur Zahlung angewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||