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Beschluss
1.Der BP Nr. 847 B „Auf dem Nol“ (rechtskräftig seit 24.03.1995) wird geändert (siehe Anlage 1).
2.Zielsetzung der Änderungssatzung ist, die textlichen Festsetzungen im Rahmen der Nutzungssteuerung dahingehend zu ergänzen, dass bei der Art der baulichen Nutzung künftig keine weiteren Bordelle, bordellartige Betriebe und sexbezogene Vergnügungsstätten mehr zulässig sind. Auch sonstige Vergnügungsstätten sollen ausgeschlossen werden. Des Weiteren sollen auf der Grundlage des Einzelhandels-entwicklungskonzeptes der Stadt Augsburg Festsetzungen bezüglich der Nutzungs-steuerung von Einzelhandelsnutzungen getroffen werden.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, für die Änderung des BP Nr. 847 B das vereinfachte Verfahren nach den Bestimmungen des § 13 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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