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Auszug - Besondere Bewilligung gem. Art. 66 GO i.H.v. 1.100.000 ? sowie Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung 2018 nach Art. 67 Abs. 5 GO i.H.v. ebenfalls 1.100.000 ? zugunsten der HSt. 2.61520.9501.00 VHK 811 zur Realisierung des Vorhabens "Komfortstreifen Maximilianstraße" im Vorgriff auf die Rechtskraft des 1. Nachtragshaushaltes 2018  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:39 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
DRI/18/01481 Besondere Bewilligung gem. Art. 66 GO i.H.v. 1.100.000 ? sowie Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung 2018 nach Art. 67 Abs. 5 GO i.H.v. ebenfalls 1.100.000 ? zugunsten der HSt. 2.61520.9501.00 VHK 811 zur Realisierung des Vorhabens "Komfortstreifen Maximilianstraße" im Vorgriff auf die Rechtskraft des 1. Nachtragshaushaltes 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Dringlichkeitsentscheidung
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Referat 1   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dringlichkeitsentscheidung

Der Stadtrat nimmt die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 02.03.2018 zur Kenntnis.