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Auszug - Bebauungsplan Nr. 654 "Beidseits der Zusamstraße" Änderung (Reduzierung des Geltungsbereichs) und zweite Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 654-1 (Satzungsbeschluss)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:39 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01356 Bebauungsplan Nr. 654
"Beidseits der Zusamstraße"
Änderung (Reduzierung des Geltungsbereichs) und zweite Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 654-1
(Satzungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Der Geltungsbereich der vom Stadtrat am 23.04.2015 beschlossenen und am 30.03.2017 erstmalig verlängerten Veränderungssperre Nr. 654-1 wird auf der Grundlage des vom Stadtrat in gleicher Sitzung bereits gebilligten Entwurfes zum BP Nr. 654 „Beidseits der Zusamstraße“ vom 22.02.2018 reduziert. Damit tritt die Veränderungssperre für die nicht mehr enthaltenen Teilbereiche gemäß § 17 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) außer Kraft.

Der konkrete räumliche Geltungsbereich der reduzierten, künftig noch wirksamen Veränderungssperre ergibt sich aus dem zugehörigen Lageplan im Maßstab 1:1.000 vom 22.02.2018 (Anlage 1b.).

 

2.Die Geltungsdauer der reduzierten Veränderungssperre Nr. 654-1 zur Sicherung der mit dem künftigen BP Nr. 654 „Beidseits der Zusamstraße beabsichtigten Planung wird gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr verlängert.

 

3.Die Stadt Augsburg erlässt zu 1. und 2. die in Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung und erneuten Verlängerung der Veränderungssperre.

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

47

Abstimmung:

46:1