Beschluss
I. Der 2. Änderung zur Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Augsburg und der Stadt Gersthofen in der Fassung der Anlage 2 wird zugestimmt.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zweckvereinbarung abzuschließen und der Regierung von Schwaben zur Genehmigung vorzulegen.