|
Beschluss - Für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 840/22, 840/299, 840/738 und 840/750 in der Gemarkung Lechhausen, nördlich des Luchswegs (einschließlich) und östlich des Siedlerwegs (einschließlich), wird der BP Nr. 684 „Nördlich des Luchswegs“ aufge-stellt.
- Dem Vorentwurf des BP Nr. 684 vom 27.10.2023 mit Begründung und vorläufigem Umweltbericht wird zugestimmt (siehe Anlagen).
- Der BP Nr. 684 ändert mit seinem Inkrafttreten den seit dem 03.09.1965 rechtskräf-tigen BP Nr. 615 „Firnhaberau nördlich des Hammerschmiedweges“, den seit 26.08.1977 rechtskräftigen BP Nr. 628 „Östlich des Siedlerweges im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 840/11, /13, /14, /15, /16, /17, /18, /47 Gemarkung Lechhausen“ und den seit dem 19.12.1980 rechtskräftigen BP Nr. 646 „Südlich der Autobahn München-Stuttgart und nördlich von den Stadtteilen Firnhaberau und Hammer-schmiede zwischen dem Lech und der im Osten über die Autobahn führende Geh- und Radwegverbindung“ und hebt diese insoweit auf.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 54 | Abstimmung: | einstimmig |
|
|