Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Vertretung der Stadt Augsburg in der Gesellschafterversammlung der swa Holding GmbH wird beauftragt und bevollmächtigt der Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
2. Die Geschäftsführung der swa Holding GmbH wird beauftragt und bevollmächtigt, den in der Gesellschafterversammlung beschlossene Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Eintragung in das Handelsregister zu bringen.
3. Redaktionelle Änderungen im Gesellschaftsvertrag können ohne erneute Vorlage und Beschlussfassung vorgenommen werden. Diese sind mit dem Zentralen Beteiligungsmanagement der Stadt Augsburg abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
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